Was steckt dahinter und was gibt es zu gewinnen?
Über 9.000 Teilnahmen und mehr als 60.000 gelaufene Kilometer sind nur zwei eindrucksvolle Eckdaten der Mainova Laufaktion,
die im vergangenen Jahr die gesamte Region in Bewegung gebracht hat.
Dieses Jahr wird wieder eingeladen:
Neben den Bürgerinnen und Bürgern sind dies Kita-Kinder, die gemeinsam für ihre Institution laufen und diese damit ganz nach vorne bringen!
Wenn du also Lust hast, dich fit zu halten und dabei gleichzeitig etwas Gutes für deine Kommune oder Institution zu tun,
dann sei ab dem 01. Juni dabei. Auf alle Teilnehmenden warten wieder attraktive Preisgelder und Gewinne:
Die Sieger unter den Kommunen können sich über insgesamt 10.000 Euro Preisgeld freuen.
Auf die Gewinner unter den Kitas warten Preisgelder in Höhe von insgesamt 6.000 Euro.
Neben dem gemeinsamen Erfolg haben alle teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger zusätzlich die Chance, bei einer Auslosung attraktive Sachpreise zu gewinnen.
Es warten sportliche Gewinne wie Garmin GPS-Laufuhren, Laufschuhe inkl. Laufanalyse und Gutscheine des Frankfurter Laufshops auf dich.
Was musst du dafür tun?
Schnür' deine Laufschuhe und laufe, so weit du kannst. Dann schickst du uns einen Screenshot deiner Laufapp
sowie den Namen deiner Kommune oder Kita, für die du gelaufen bist, und schon bist du im Lostopf und
deine Kommune oder Institution einige Schritte weiter.
Deinen Laufnachweis kannst du uns ab dem 1. Juni über folgende Wege schicken: per Whatsapp (0160 97735619) oder E-Mail (laufergebnisse@mainovabewegtdieregion.de).
Alternativ hast du auch die Möglichkeit, deine Laufdaten in das Eingabeformular für Kommunen einzugeben.
Dieses eignet sich besonders für Läufe ab 2 Personen, z.B. mit deinem Laufpartner.
Für die Sammeleingaben der Kitas empfehlen wir das Eingabeformular für Kitas.
Und noch eine Überraschung:
Ab heute bis Ende der Aktion könnt ihr bestimmte Artikel zu Sonderkonditionen bei Outfitter shoppen. Hier gelangt ihr auf die
Aktionsseite von Outfitter.
I. Teilnahmevoraussetzungen, Veranstalter
Mit der Teilnahme an „Mainova bewegt die Region“ (im Folgenden: „MbdR“) akzeptieren die Teilnehmer
(im Folgenden: „Teilnehmer“) nachfolgende Teilnahmebedingungen. Veranstalter von MbdR ist die
Mainova AG, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main (im Folgenden: „Mainova“). An der Aktion MbdR können
grundsätzlich alle Personen teilnehmen, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Kinder, die eine Kindertagesstätte (Kita) besuchen, können die Aktion über ihre Kita unterstützen.
Unter den Teilnehmern werden folgende Gruppen unterschieden: Einwohner, die für Ihre jeweiligen Wohnort-Kommunen
antreten und Kinder, die für Ihre Kindertagesstätten laufen. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme richten sich
nach der Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen und lauten jeweils:
<Mehr...>
1. Einwohner von Kommunen
Um an MbdR teilzunehmen, sind zwingend die folgenden Daten anzugeben: die gelaufene Strecke in Kilometer, ein
Nachweis über die gelaufenen Kilometer z. B. als Screenshot der verwendeten Laufapp oder als Foto der
Laufdaten der Smartwatch und der Name der Kommune, für die der Teilnehmer antritt. Mit „Kommune“ ist der
Ortsname der Wohnsitzadresse gemeint, wer möchte, kann auch für einen Ortsteil starten, solange dieser eine
verifizierbare Einwohnerzahl auf wikipedia hat. Bei nicht zuzuordnenden Ortsangaben kann die Teilnahme nicht
gewertet werden.
Als Lauftraining gelten alle zu Fuß durchgeführten Trainings über einen abgeschlossenen Zeitraum
(Trainingseinheit). Diese werden von der jeweiligen Laufapp in Kilometer (km) angegeben. Hierzu zählen
insbesondere Spaziergänge, Walking sowie Joggen.
Um einen fairen Wettbewerb unter den Kommunen zu gewährleisten, werden die insgesamt erlaufenen Kilometer durch
die Anzahl der Einwohner der Kommune geteilt. Als zentrale Quelle für die jeweilige Einwohnerzahl
wird zunächst die Website www.wikipedia.de unter Auswahl des Stichworts der jeweiligen Kommune genutzt.
2. Kindertagesstätten (Kitas)
Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, können gemeinsame Aktivitäten ihrer Gruppe (z. B. Ausflüge oder
Spaziergänge) als Gruppenergebnis ihrer Kindertagesstätte gesammelt übermitteln (Sammeleingabe). Um als
Kindertagesstätte (vertreten durch ihren Träger, sofern ohne eigene Rechtsform) an MbdR teilzunehmen,
sind zwingend die folgenden Daten anzugeben: die Angabe des Namens und
Ortes der Kita, die Gesamtanzahl der in der Kita angemeldeten Kinder, die insgesamt gelaufenen Kilometer, ein
Nachweis über die gelaufenen Kilometer z. B. als Screenshot der verwendeten Laufapp oder als Foto der
Laufdaten der Smartwatch sowie die Anzahl der Kinder, die an der Aktivität teilgenommen haben.
Die gelaufenen Kilometer der notwendigen, begleitenden Betreuer zählen ebenfalls zum Ergebnis hinzu.
Grundsätzlich muss die teilnehmende Kita neben der am Lauf teilnehmenden Kinderzahl auch die Zahl der in der
Kita angemeldeten Kinder angeben. Dies ist nur beim ersten Mal nötig. Danach genügt es, einfach nur die
Kita im Formular auszuwählen. Wird dies vergessen, kann der Lauf nicht gewertet werden. Wir
behalten uns das Recht vor, die Gesamtanzahl der Kinder einer Kindertagesstätte nachträglich zu
korrigieren, wenn wir den nachvollziehbaren und belegbaren Hinweis erhalten, dass die ursprüngliche Zahl
nachweislich falsch ist.
II. Einsendung der Laufdaten und Aktionszeitraum
Teilnehmer können während des Aktionszeitraums die Laufdaten unbeschränkt vieler Aktivitäten übermitteln. Die
mehrfache Einsendung von Laufdaten derselben Aktivität ist nicht erlaubt und führt im Falle ihrer Feststellung
zum Ausschluss von der Aktion. Dies gilt auch für das Einsenden persönlicher Laufdaten, die bereits im gesammelten Ergebnis
einer Gruppenaktivität eingesendet wurden. Die Aktion läuft vom 01.06.2024 00:00 Uhr bis 30.06.2024 23:59 Uhr.
Einsendungen vor Beginn oder nach Ablauf des Aktionszeitraums werden nicht berücksichtigt.
Laufdaten müssen innerhalb von 10 Tagen eingereicht werden, um gewertet werden zu können.
Die Teilnahme setzt die Nutzung eines Smartphones und einer App zum Tracking des Lauferfolges voraus.
Die Einsendung der Laufdaten ist via WhatsApp (0160 97735619) und E-Mail (laufergebnisse@mainovabewegtdieregion.de) möglich.
Für Sammeleingaben gibt es zusätzlich Eingabeformulare hier auf der Aktionswebsite (www.mainovabewegtdieregion.de).
Für die Nutzung des Eingabeformulars ist die Angabe einer verifizierten E-Mail-Adresse notwendig.
Die weiteren Voraussetzungen für die Einsendung der Laufdaten richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der
teilnahmeberechtigten Gruppen und lauten jeweils wie folgt:
<Mehr...>
1. Einwohner von Kommunen
Die teilnehmenden Einwohner senden ihre Daten (s. unter I. 1.) eigenständig über einen der oben beschriebenen Kanäle ein.
2. Kindertagesstätten (Kitas)
Die teilnehmenden Kindertagesstätten senden ihre Daten (s. unter I. 2.) eigenständig über einen der oben
beschriebenen Kanäle ein. Die Eingabe über das Sammelformular auf der Aktionswebsite durch die Betreuer wird empfohlen.
Beispiel: Kriftel, Nestlinge, 05.06. 2024, 3,5km, 12 Läufer.
III. Kostenlose Gewinnspielteilnahme, ausgelobte Gewinnprämien
Mainova wird unter den Kommunen und Kindertagesstätten die Gewinner ermitteln. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von
Waren oder Dienstleistungen. Jeweils drei Kommunen und Kitas mit den am meisten
gelaufenen Kilometern pro Einwohner bzw. Kita-Kind gewinnen einen Geldbetrag - die Kommunen für eine gemeinnützige Organisation ihrer Wahl, Kitas für ihre eigene Institution.
Die Höhe des Geldbetrags richtet sich nach der Platzierung (1 bis 3) und ist gestaffelt. Die Gewinne lauten im Einzelnen:
<Mehr...>
1. Kommunen
Die erstplatzierte Kommune erhält 5.000 Euro, die zweitplatzierte erhält 3.000 Euro und die drittplatzierte erhält 2.000 Euro.
2. Kindertagesstätten (Kitas)
Die erstplatzierte Kita erhält 3.000 Euro, die zweitplatzierte erhält 2.000 Euro und die drittplatzierte erhält 1.000 Euro.
Alle anderen Kitas nehmen an einer Verlosung von 3x 20 Eintrittskarten für den Opel-Zoo in Kronberg teil.
Neben dem gemeinsamen Erfolg haben alle Teilnehmer zusätzlich die Chance, bei
einer Auslosung attraktive Sachpreise zu gewinnen.
IV. Ermittlung der Gewinner
Mainova ermittelt nach Prüfung der fristgemäß zugegangenen Einsendungen auf Vollständigkeit für die unter Ziffer
III. beschriebenen Gewinnprämien jeweils einen Gewinner; unter mehreren die Voraussetzungen in gleicher Weise
erfüllenden Teilnehmern entscheidet das Los über die Rangfolge unter diesen Teilnehmern und werden die dergestalt
in eine Rangfolge gebrachten Teilnehmer den Gewinnprämien zugeordnet.
Mainova informiert die Gewinner über denselben Weg, wie diese ihre Laufergebnisse eingesendet haben. Die
Information versendet Mainova unverzüglich nach der Ermittlung der Gewinner, d.h. am 08.07.2024.
Reagiert der/die Gewinner/in nicht bis Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung
von Mainova, erlischt der Gewinn des Teilnehmers. Mainova ist in diesem Fall berechtigt, einen neuen
Gewinner nach dem Zufallsprinzip auszulosen.
Minderjährige benötigen zur Teilnahme am Gewinnspiel das Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person.
V. Übergabe des Gewinns
Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Mainova bestehen nicht. Eine Barauszahlung, ein Ausgleich in
Sachwerten oder ein Tausch des Gewinns sind nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Für die
Ausschüttung der Gewinne müssen u. U. personenbezogene Daten erhoben werden.
VI. Haftungsausschluss
Mainova haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, die für die Gewinnspieldurchführung wesentlich sind,
da sie diese erst ermöglichen, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertraut und vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung von Mainova bei einfacher Fahrlässigkeit auf den gewinnspieltypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht.
VII. Datenschutz, Datenverwendung
Die von den Teilnehmern im Rahmen der Gewinnspielteilnahme und Gewinnausschüttung angegebenen personenbezogenen
Daten werden von Mainova ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und
nach Übergabe des Gewinns gelöscht. Verantwortlicher für die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung ist die Mainova AG. Die Erhebung dient der Durchführung
des Gewinnspiels. Dabei beachten wir alle einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere der
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Auf Anfrage teilen wir Ihnen
gerne mit, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert sind. Die Speicherung erfolgt so lange, wie dies für die
Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist. Soweit gesetzliche Archivierungs- oder Aufbewahrungspflichten
bestehen, erfüllt die Speicherdauer die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Sie haben gegenüber Mainova Rechte
auf Auskunft, Widerspruch, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (Art. 15 ff. DS-GVO). Für alle Anliegen dieser Art steht Ihnen unsere
Datenschutzbeauftragte unter der angegebenen Anschrift oder unter datenschutz@mainova.de zur Verfügung. Wenn Sie
der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet
haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte des Hessischen
Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, die Ihre Beschwerde prüfen wird.
VIII. Rechtsweg, vorzeitige Beendigung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes von
Preisen besteht nicht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und
Mainova unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Mainova behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne
Vorankündigung zu beenden oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße
Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann oder die Integrität des Spiels beeinträchtigt erscheint.
Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht.
IX. Teilnahmeausschluss
Teilnehmer, deren Personenangaben nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig sind, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
Ebenso werden Teilnehmer ausgeschlossen, die den Teilnahmevorgang und/oder die Verlosung manipulieren bzw.
zu manipulieren versuchen und/oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Von der Teilnahme
am Gewinnspiel sind Mitarbeiter von an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten
Unternehmen sowie deren Angehörige ausgeschlossen. Der Ausschluss kann auch nachträglich
erfolgen und ein ggf. übergebener Gewinn in diesem Fall zurückgefordert werden.