Mainova bewegt die Region 2026
Dieses Jahr geht die erfolgreiche Aktion in ihre siebte Runde.
Start: 10. Mai (Muttertag), Ende 7. Juni
Worum geht’s und was kannst du gewinnen?
Die Mainova-Laufaktion startet am 10. Mai in die siebte Runde! Ob Kita-Kinder oder Bürgerin und Bürger – alle sind eingeladen, gemeinsam Kilometer zu sammeln. Auch diesmal gibt es wieder tolle Preise: Die besten Kommunen erhalten insgesamt 6.000 € und auch Kitas teilen sich Preisgelder in derselben Höhe. Zusätzlich werden unter allen Teilnehmenden sportliche Gewinne wie Garmin-Laufuhren und Wunschgutscheine verlost.
So machst du mit:
Laufschuhe anziehen, laufen, Screenshot deiner Lauf-App machen und zusammen mit dem Namen deiner Kommune oder Kita einsenden – per WhatsApp (0160 97735619), E-Mail (laufergebnisse@mainovabewegtdieregion.de) oder über das passende Eingabeformular. Auch in diesem Jahr ist wieder eine Teilnahme über die Teamfit-App möglich!
> Hier geht's zur App
Dieses Jahr kannst du auch wieder über die Teamfit App an Mainova bewegt die Region teilnehmen. Motiviere dich gemeinsam mit Freunden, Deiner Familie oder Deinem Sportverein für eine spannende Team-Challenge!
Für Kommunen:
> Eingabeformular für Kommunen
Für Kindertagesstätten (Kitas):
> Kita-Infoflyer zum Download
> Eingabeformular für Kitas
Langfristiges Interesse am Lauf- und Ausdauersport?
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| Aktionsstart am 10. Mai | ||||||
Teilnahmebedingungen für „Mainova bewegt die Region“ und
das Gewinnspiel
I. Teilnahmevoraussetzungen, Veranstalter
Mit der Teilnahme an „Mainova bewegt die Region“ (im Folgenden:
„MbdR“) akzeptieren die Teilnehmer (im Folgenden: „Teilnehmer“)
nachfolgende Teilnahmebedingungen. Veranstalter von MbdR ist die
Mainova AG, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main (im Folgenden:
„Mainova“). An der Aktion MbdR können als Einzellaufende grundsätzlich alle Personen
teilnehmen, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland haben und mindestens vierzehn (14) Jahre alt sind.
Unter
den Teilnehmern werden folgende Gruppen unterschieden: Einwohner, die
für Ihre jeweiligen Wohnort-Kommunen antreten und Kinder, die für Ihre
Kindertagesstätten laufen. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme
richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen und
lauten jeweils:
1. Einwohner von Kommunen
Um an MbdR teilzunehmen, sind zwingend die folgenden Daten anzugeben:
die gelaufene Strecke in Kilometer, ein Nachweis über die gelaufenen
Kilometer z.B. als Screenshot der verwendeten Laufapp oder als Foto
der Laufdaten der Smartwatch und der Name der Kommune, für die der
Teilnehmer antritt. Mit „Kommune“ ist der Ortsname der Wohnsitzadresse
gemeint, wer möchte, kann auch für einen Ortsteil starten, solange
dieser eine verifizierbare Einwohnerzahl auf wikipedia hat. Bei nicht
zuzuordnenden Ortsangaben kann die Teilnahme nicht gewertet werden.
Als Lauftraining gelten alle zu Fuß durchgeführten Trainings über
einen abgeschlossenen Zeitraum (Trainingseinheit). Diese werden von
der jeweiligen Laufapp in Kilometer (km) angegeben. Hierzu zählen
insbesondere Spaziergänge, Walking sowie Joggen.
Das passive Mitzählen
(Tracking) von Schritten über den Tagesverlauf hinweg, das heißt
außerhalb von Trainingseinheiten, ist unzulässig! Um einen fairen
Wettbewerb unter den Kommunen zu gewährleisten, werden die insgesamt
erlaufenen Kilometer durch die Anzahl der Einwohner der Kommune
geteilt. Als zentrale Quelle für die jeweilige Einwohnerzahl wird
zunächst die Website
http://www.wikipedia.de unter Auswahl des Stichworts der
jeweiligen Kommune genutzt.
2. Kindertagesstätten (Kitas)
Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, können gemeinsame
Aktivitäten ihrer Gruppe (z. B. Ausflüge oder Spaziergänge) als
Gruppenergebnis ihrer Kindertagesstätte gesammelt übermitteln
(Sammeleingabe). Um als Kindertagesstätte an MbdR teilzunehmen, sind
zwingend die folgenden Daten anzugeben: die Angabe des Namens und
Ortes der Kita, die Gesamtanzahl der in der Kita angemeldeten Kinder,
die insgesamt gelaufenen Kilometer, ein Nachweis über die gelaufenen
Kilometer z. B. als Screenshot der verwendeten Laufapp oder als Foto
der Laufdaten der Smartwatch sowie die Anzahl der Kinder, die an der
Aktivität teilgenommen haben. Einzelläufer dürfen für Kita-Kinder Kilometer
sammeln, sofern sie Teil der Familie sind.
Die gelaufenen Kilometer der
notwendigen, begleitenden Betreuer zählen ebenfalls zum Ergebnis
hinzu.
Grundsätzlich muss die teilnehmende Kita neben der am Lauf
teilnehmenden Kinderzahl auch die Zahl der in der Kita angemeldeten
Kinder angeben. Dies ist nur beim ersten Mal nötig. Danach genügt es,
einfach nur die Kita im Formular auszuwählen. Wird dies vergessen,
kann der Lauf nicht gewertet werden. Wir behalten uns das Recht vor,
die Gesamtanzahl der Kinder einer Kindertagesstätte nachträglich zu
korrigieren, wenn wir den nachvollziehbaren und belegbaren Hinweis
erhalten, dass die ursprüngliche Zahl nachweislich falsch ist.
II. Einsendung der Laufdaten und Aktionszeitraum
Teilnehmer können während des Aktionszeitraums die Laufdaten
unbeschränkt vieler Aktivitäten übermitteln. Die mehrfache Einsendung
von Laufdaten derselben Aktivität ist nicht erlaubt und führt im
Falle ihrer Feststellung zum Ausschluss von der Aktion. Dies gilt auch
für das Einsenden von persönlichen Laufdaten, die bereits im
gesammelten Ergebnis einer Gruppenaktivität eingesendet wurden. Die
Aktion läuft vom 10.05.2026 00:00 Uhr bis 07.06.2026 23:59 Uhr.
Einsendungen vor Beginn oder nach Ablauf des Aktionszeitraums werden
nicht berücksichtigt. Die Teilnahme setzt die Nutzung eines
Smartphones und einer App zum Tracking des Lauferfolges voraus. Die
Einsendung der Laufdaten ist via WhatsApp (0160 97735619) und E-Mail
(laufergebnisse@mainovabewegtdieregion.de)
oder über die Teamfit-App möglich. Für Sammeleingaben gibt es zusätzlich
Eingabeformulare hier auf der
Aktionswebsite (http://www.mainovabewegtdieregion.de). Für die Nutzung des
Eingabeformulars ist die Angabe einer verifizierten E-Mail-Adresse
notwendig.
Die weiteren Voraussetzungen für die Einsendung der
Laufdaten richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der
teilnahmeberechtigten Gruppen und lauten jeweils wie folgt:
1. Einwohner von Kommunen
Die teilnehmenden Einwohner senden ihre Daten (s. unter I. 1.)
eigenständig über einen der oben beschriebenen Kanäle ein.
2. Kindertagesstätten (Kitas)
Die teilnehmenden Kindertagesstätten senden ihre Daten (s. unter I.
2.) eigenständig über einen der oben beschriebenen Kanäle ein. Die
Eingabe über das Sammelformular auf der Aktionswebsite durch die
Betreuer wird empfohlen.
Beispiel: Musterkita, 10.05.2026,
3,5km, 12 Läufer.
III. Kostenlose Gewinnspielteilnahme, ausgelobte Gewinnprämien
Mainova wird sowohl unter den Kommunen und Kindertagesstätten als auch
unter den individuellen Teilnehmern die Gewinner ermitteln. Die
Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb
von Waren oder Dienstleistungen. Jeweils drei Kommunen und Kitas mit
den am meisten gelaufenen Kilometern pro Einwohner bzw. Kita-Kind
gewinnen einen Geldbetrag zur freien Verwendung für einen
gemeinnützigen Zweck innerhalb ihrer Organisation. Unter allen teilnehmenden
Kitas, die kein Preisgeld gewonnen haben, verlost Mainova darüber hinaus einen
Sonderpreis. Die Höhe des Geldbetrags richtet
sich nach der Platzierung (1 bis 3) und ist gestaffelt zur freien
Verwendung für einen gemeinnützigen Zweck innerhalb ihrer
Organisation. Die Gewinne lauten im Einzelnen:
1. Kommunen
Die erstplatzierte Kommune erhält 3.000 Euro, die zweitplatzierte
erhält 2.000 Euro und die drittplatzierte erhält 1.000 Euro.
Neben dem gemeinsamen Erfolg haben alle teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger
zusätzlich die Chance, bei einer Auslosung attraktive Sachpreise zu gewinnen.
Es warten sportliche Gewinne in Form von Garmin-Sportuhren und 50-Euro-Wunschgutscheinen
auf die Gewinner. Verlost werden insgesamt 10 dieser Sachpreise (fünf Sportuhren und fünf Wunschgutscheine).
2. Kindertagesstätten (Kitas)
Die erstplatzierte Kita erhält 3.000 Euro, die zweitplatzierte erhält
2.000 Euro und die drittplatzierte erhält 1.000 Euro.
Unter allen teilnehmenden
Kitas, die kein Preisgeld gewonnen haben, verlost Mainova darüber hinaus einmal
eine individuelle Führung im Senckenberg-Museum.
IV. Ermittlung der Gewinner
Mainova ermittelt nach Prüfung der fristgemäß zugegangenen
Einsendungen auf Vollständigkeit für die unter Ziffer III.
beschriebenen Gewinnprämien jeweils einen Gewinner; unter mehreren die
Voraussetzungen in gleicher Weise erfüllenden Teilnehmern entscheidet
das Los über die Rangfolge unter diesen Teilnehmern und werden die
dergestalt in eine Rangfolge gebrachten Teilnehmer den Gewinnprämien
zugeordnet.
Mainova informiert die Gewinner bis zum 12.06.2026 über den selben Weg, wie
diese ihre Laufergebnisse eingesendet haben.
Reagiert der/die Gewinner/in nicht bis Ablauf einer Frist
von 14 Tagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung von Mainova,
erlischt der Gewinn des Teilnehmers. Mainova ist in diesem Fall
berechtigt, einen neuen Gewinner nach dem Zufallsprinzip auszulosen.
V. Übergabe des Gewinns
Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Mainova bestehen
nicht. Eine Barauszahlung, ein Ausgleich in Sachwerten oder ein Tausch
des Gewinns sind nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Für
die Ausschüttung der Gewinne müssen u. U. personenbezogene Daten
erhoben werden.
VI. Haftungsausschluss
Mainova haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt
nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, die für die Gewinnspieldurchführung
wesentlich sind, da sie diese erst ermöglichen, und auf
deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertraut und vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung von Mainova bei einfacher Fahrlässigkeit
auf den gewinnspieltypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit
gilt diese Haftungsbeschränkung nicht.
VII. Datenschutz, Datenverwendung
Die von den Teilnehmern im Rahmen der Gewinnspielteilnahme und
Gewinnausschüttung angegebenen personenbezogenen Daten werden von
Mainova ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des
Gewinnspiels erhoben und nach Übergabe des Gewinns gelöscht.
Verantwortlicher für die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und
Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung ist die
Mainova AG. Die Erhebung dient der Durchführung des Gewinnspiels.
Dabei beachten wir alle einschlägigen Datenschutzvorschriften,
insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne
mit, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert sind. Die Speicherung
erfolgt so lange, wie dies für die Erfüllung der genannten Zwecke
erforderlich ist. Soweit gesetzliche Archivierungs- oder
Aufbewahrungspflichten bestehen, erfüllt die Speicherdauer die
jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Sie haben gegenüber Mainova
Rechte auf Auskunft, Widerspruch, Berichtigung, Löschung,
Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Maßgabe
der gesetzlichen Bestimmungen (Art. 15 ff. DS-GVO). Für alle Anliegen
dieser Art steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte unter der
angegebenen Anschrift oder unter datenschutz@mainova.de zur
Verfügung. Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung
Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben,
können Sie sich mit einer Beschwerde an die behördliche
Datenschutzbeauftragte des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit wenden, die Ihre Beschwerde prüfen wird.
VIII. Rechtsweg, vorzeitige Beendigung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf den
Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes von Preisen besteht nicht.
Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen
dem Teilnehmer und Mainova unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Mainova behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung
zu beenden oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen
eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden
kann oder die Integrität des Spiels beeinträchtigt erscheint.
Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht.
IX. Teilnahmeausschluss
Teilnehmer, deren Personenangaben nicht wahrheitsgemäß oder
unvollständig sind, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso
werden Teilnehmer ausgeschlossen, die den Teilnahmevorgang und/oder
die Verlosung manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen und/oder in
anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Von der Teilnahme
am Gewinnspiel sind Mitarbeiter der gewinnspielbeteiligten Unternehmen,
welche in die Durchführung eingebunden sind, sowie deren Angehörige
ausgeschlossen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen und ein ggf.
übergebener Gewinn in diesem Fall zurückgefordert werden.
