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Mainova bewegt die Region 2026

Dieses Jahr geht die erfolgreiche Aktion in ihre siebte Runde.

Start: 10. Mai (Muttertag), Ende 7. Juni

Worum geht’s und was kannst du gewinnen?

Die Mainova-Laufaktion startet am 10. Mai in die siebte Runde! Ob Kita-Kinder oder Bürgerin und Bürger – alle sind eingeladen, gemeinsam Kilometer zu sammeln. Auch diesmal gibt es wieder tolle Preise: Die besten Kommunen erhalten insgesamt 6.000 € und auch Kitas teilen sich Preisgelder in derselben Höhe. Zusätzlich werden unter allen Teilnehmenden sportliche Gewinne wie Garmin-Laufuhren und Wunschgutscheine verlost.

So machst du mit:

Laufschuhe anziehen, laufen, Screenshot deiner Lauf-App machen und zusammen mit dem Namen deiner Kommune oder Kita einsenden – per WhatsApp (0160 97735619), E-Mail (laufergebnisse@mainovabewegtdieregion.de) oder über das passende Eingabeformular. Auch in diesem Jahr ist wieder eine Teilnahme über die Teamfit-App möglich!

> Hier geht's zur App

Dieses Jahr kannst du auch wieder über die Teamfit App an Mainova bewegt die Region teilnehmen. Motiviere dich gemeinsam mit Freunden, Deiner Familie oder Deinem Sportverein für eine spannende Team-Challenge!

Langfristiges Interesse am Lauf- und Ausdauersport?

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Teilnahmebedingungen für „Mainova bewegt die Region“ und das Gewinnspiel

I. Teilnahmevoraussetzungen, Veranstalter
Mit der Teilnahme an „Mainova bewegt die Region“ (im Folgenden: „MbdR“) akzeptieren die Teilnehmer (im Folgenden: „Teilnehmer“) nachfolgende Teilnahmebedingungen. Veranstalter von MbdR ist die Mainova AG, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main (im Folgenden: „Mainova“). An der Aktion MbdR können als Einzellaufende grundsätzlich alle Personen teilnehmen, die ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und mindestens vierzehn (14) Jahre alt sind.

Unter den Teilnehmern werden folgende Gruppen unterschieden: Einwohner, die für Ihre jeweiligen Wohnort-Kommunen antreten und Kinder, die für Ihre Kindertagesstätten laufen. Die Voraussetzungen für eine Teilnahme richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen und lauten jeweils:

1. Einwohner von Kommunen
Um an MbdR teilzunehmen, sind zwingend die folgenden Daten anzugeben: die gelaufene Strecke in Kilometer, ein Nachweis über die gelaufenen Kilometer z.B. als Screenshot der verwendeten Laufapp oder als Foto der Laufdaten der Smartwatch und der Name der Kommune, für die der Teilnehmer antritt. Mit „Kommune“ ist der Ortsname der Wohnsitzadresse gemeint, wer möchte, kann auch für einen Ortsteil starten, solange dieser eine verifizierbare Einwohnerzahl auf wikipedia hat. Bei nicht zuzuordnenden Ortsangaben kann die Teilnahme nicht gewertet werden.

Als Lauftraining gelten alle zu Fuß durchgeführten Trainings über einen abgeschlossenen Zeitraum (Trainingseinheit). Diese werden von der jeweiligen Laufapp in Kilometer (km) angegeben. Hierzu zählen insbesondere Spaziergänge, Walking sowie Joggen.

Das passive Mitzählen (Tracking) von Schritten über den Tagesverlauf hinweg, das heißt außerhalb von Trainingseinheiten, ist unzulässig! Um einen fairen Wettbewerb unter den Kommunen zu gewährleisten, werden die insgesamt erlaufenen Kilometer durch die Anzahl der Einwohner der Kommune geteilt. Als zentrale Quelle für die jeweilige Einwohnerzahl wird zunächst die Website http://www.wikipedia.de unter Auswahl des Stichworts der jeweiligen Kommune genutzt.

2. Kindertagesstätten (Kitas)
Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, können gemeinsame Aktivitäten ihrer Gruppe (z. B. Ausflüge oder Spaziergänge) als Gruppenergebnis ihrer Kindertagesstätte gesammelt übermitteln (Sammeleingabe). Um als Kindertagesstätte an MbdR teilzunehmen, sind zwingend die folgenden Daten anzugeben: die Angabe des Namens und Ortes der Kita, die Gesamtanzahl der in der Kita angemeldeten Kinder, die insgesamt gelaufenen Kilometer, ein Nachweis über die gelaufenen Kilometer z. B. als Screenshot der verwendeten Laufapp oder als Foto der Laufdaten der Smartwatch sowie die Anzahl der Kinder, die an der Aktivität teilgenommen haben. Einzelläufer dürfen für Kita-Kinder Kilometer sammeln, sofern sie Teil der Familie sind.

Die gelaufenen Kilometer der notwendigen, begleitenden Betreuer zählen ebenfalls zum Ergebnis hinzu.

Grundsätzlich muss die teilnehmende Kita neben der am Lauf teilnehmenden Kinderzahl auch die Zahl der in der Kita angemeldeten Kinder angeben. Dies ist nur beim ersten Mal nötig. Danach genügt es, einfach nur die Kita im Formular auszuwählen. Wird dies vergessen, kann der Lauf nicht gewertet werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Gesamtanzahl der Kinder einer Kindertagesstätte nachträglich zu korrigieren, wenn wir den nachvollziehbaren und belegbaren Hinweis erhalten, dass die ursprüngliche Zahl nachweislich falsch ist.

II. Einsendung der Laufdaten und Aktionszeitraum
Teilnehmer können während des Aktionszeitraums die Laufdaten unbeschränkt vieler Aktivitäten übermitteln. Die mehrfache Einsendung von Laufdaten derselben Aktivität ist nicht erlaubt und führt im Falle ihrer Feststellung zum Ausschluss von der Aktion. Dies gilt auch für das Einsenden von persönlichen Laufdaten, die bereits im gesammelten Ergebnis einer Gruppenaktivität eingesendet wurden. Die Aktion läuft vom 10.05.2026 00:00 Uhr bis 07.06.2026 23:59 Uhr. Einsendungen vor Beginn oder nach Ablauf des Aktionszeitraums werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahme setzt die Nutzung eines Smartphones und einer App zum Tracking des Lauferfolges voraus. Die Einsendung der Laufdaten ist via WhatsApp (0160 97735619) und E-Mail (laufergebnisse@mainovabewegtdieregion.de) oder über die Teamfit-App möglich. Für Sammeleingaben gibt es zusätzlich Eingabeformulare hier auf der Aktionswebsite (http://www.mainovabewegtdieregion.de). Für die Nutzung des Eingabeformulars ist die Angabe einer verifizierten E-Mail-Adresse notwendig.

Die weiteren Voraussetzungen für die Einsendung der Laufdaten richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der teilnahmeberechtigten Gruppen und lauten jeweils wie folgt:

1. Einwohner von Kommunen
Die teilnehmenden Einwohner senden ihre Daten (s. unter I. 1.) eigenständig über einen der oben beschriebenen Kanäle ein.

2. Kindertagesstätten (Kitas)
Die teilnehmenden Kindertagesstätten senden ihre Daten (s. unter I. 2.) eigenständig über einen der oben beschriebenen Kanäle ein. Die Eingabe über das Sammelformular auf der Aktionswebsite durch die Betreuer wird empfohlen.

Beispiel: Musterkita, 10.05.2026, 3,5km, 12 Läufer.

III. Kostenlose Gewinnspielteilnahme, ausgelobte Gewinnprämien
Mainova wird sowohl unter den Kommunen und Kindertagesstätten als auch unter den individuellen Teilnehmern die Gewinner ermitteln. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Jeweils drei Kommunen und Kitas mit den am meisten gelaufenen Kilometern pro Einwohner bzw. Kita-Kind gewinnen einen Geldbetrag zur freien Verwendung für einen gemeinnützigen Zweck innerhalb ihrer Organisation. Unter allen teilnehmenden Kitas, die kein Preisgeld gewonnen haben, verlost Mainova darüber hinaus einen Sonderpreis. Die Höhe des Geldbetrags richtet sich nach der Platzierung (1 bis 3) und ist gestaffelt zur freien Verwendung für einen gemeinnützigen Zweck innerhalb ihrer Organisation. Die Gewinne lauten im Einzelnen:

1. Kommunen
Die erstplatzierte Kommune erhält 3.000 Euro, die zweitplatzierte erhält 2.000 Euro und die drittplatzierte erhält 1.000 Euro.
Neben dem gemeinsamen Erfolg haben alle teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger zusätzlich die Chance, bei einer Auslosung attraktive Sachpreise zu gewinnen. Es warten sportliche Gewinne in Form von Garmin-Sportuhren und 50-Euro-Wunschgutscheinen auf die Gewinner. Verlost werden insgesamt 10 dieser Sachpreise (fünf Sportuhren und fünf Wunschgutscheine).

2. Kindertagesstätten (Kitas)
Die erstplatzierte Kita erhält 3.000 Euro, die zweitplatzierte erhält 2.000 Euro und die drittplatzierte erhält 1.000 Euro.
Unter allen teilnehmenden Kitas, die kein Preisgeld gewonnen haben, verlost Mainova darüber hinaus einmal eine individuelle Führung im Senckenberg-Museum.

IV. Ermittlung der Gewinner
Mainova ermittelt nach Prüfung der fristgemäß zugegangenen Einsendungen auf Vollständigkeit für die unter Ziffer III. beschriebenen Gewinnprämien jeweils einen Gewinner; unter mehreren die Voraussetzungen in gleicher Weise erfüllenden Teilnehmern entscheidet das Los über die Rangfolge unter diesen Teilnehmern und werden die dergestalt in eine Rangfolge gebrachten Teilnehmer den Gewinnprämien zugeordnet.

Mainova informiert die Gewinner bis zum 12.06.2026 über den selben Weg, wie diese ihre Laufergebnisse eingesendet haben.

Reagiert der/die Gewinner/in nicht bis Ablauf einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Gewinnbenachrichtigung von Mainova, erlischt der Gewinn des Teilnehmers. Mainova ist in diesem Fall berechtigt, einen neuen Gewinner nach dem Zufallsprinzip auszulosen.

V. Übergabe des Gewinns
Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Mainova bestehen nicht. Eine Barauszahlung, ein Ausgleich in Sachwerten oder ein Tausch des Gewinns sind nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Für die Ausschüttung der Gewinne müssen u. U. personenbezogene Daten erhoben werden.

VI. Haftungsausschluss
Mainova haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Dies sind Pflichten, die für die Gewinnspieldurchführung wesentlich sind, da sie diese erst ermöglichen, und auf deren Erfüllung der Teilnehmer deshalb vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von Mainova bei einfacher Fahrlässigkeit auf den gewinnspieltypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gilt diese Haftungsbeschränkung nicht.

VII. Datenschutz, Datenverwendung
Die von den Teilnehmern im Rahmen der Gewinnspielteilnahme und Gewinnausschüttung angegebenen personenbezogenen Daten werden von Mainova ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und nach Übergabe des Gewinns gelöscht. Verantwortlicher für die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung ist die Mainova AG. Die Erhebung dient der Durchführung des Gewinnspiels. Dabei beachten wir alle einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne mit, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert sind. Die Speicherung erfolgt so lange, wie dies für die Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist. Soweit gesetzliche Archivierungs- oder Aufbewahrungspflichten bestehen, erfüllt die Speicherdauer die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften. Sie haben gegenüber Mainova Rechte auf Auskunft, Widerspruch, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (Art. 15 ff. DS-GVO). Für alle Anliegen dieser Art steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte unter der angegebenen Anschrift oder unter datenschutz@mainova.de zur Verfügung. Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die behördliche Datenschutzbeauftragte des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, die Ihre Beschwerde prüfen wird.

VIII. Rechtsweg, vorzeitige Beendigung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein einklagbarer Anspruch auf den Gewinn oder die Auszahlung des Barwertes von Preisen besteht nicht. Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und Mainova unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Mainova behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu ändern, wenn aus technischen oder sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann oder die Integrität des Spiels beeinträchtigt erscheint. Ansprüche für die Teilnehmer entstehen daraus nicht.

IX. Teilnahmeausschluss
Teilnehmer, deren Personenangaben nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig sind, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso werden Teilnehmer ausgeschlossen, die den Teilnahmevorgang und/oder die Verlosung manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen und/oder in anderer Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen. Von der Teilnahme am Gewinnspiel sind Mitarbeiter der gewinnspielbeteiligten Unternehmen, welche in die Durchführung eingebunden sind, sowie deren Angehörige ausgeschlossen. Der Ausschluss kann auch nachträglich erfolgen und ein ggf. übergebener Gewinn in diesem Fall zurückgefordert werden.